Lockerung des Winterfahrverbotes

Endlich! Am vergangenem Mittwoch, dem 2. März wurde die Verodnung des Winterfahrverbotes gelockert!

    Kurz: Das Einkranen ist nun ab dem 15.03. jeden Jahres erlaubt, das Auskranen muss bis zum 05.11. d. Jahres erfolgen. Die Nutzung des Steinhuder Meer, das heißt, gesegelt werden darf vom 20.03. - 30.10. jeden Jahres!

 

 

 

 

Hier die Presse Mitteilung des Niedersächsischem Ministerium für Umwelt und Klimaschutz:

 


Änderung der Verordnung
Sander: Winterfahrverbot wird verkürzt – Saison am Steinhuder Meer kann am 20. März starten

Pressemitteilung 26/2011

 

HANNOVER. Im Auftrag von Umweltminister Hans-Heinrich Sander hat der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) die Dümmer und Steinhuder Meer-Verordnung geändert. „Künftig kann das Steinhuder Meer bereits ab dem 20. März befahren werden", erklärte der Minister am heutigen Mittwoch. „Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, Fahrzeuge schon ab dem 15. März zu ‚rüsten', also sie zu Wasser zu lassen und zu ihrer Anlegestelle zu bringen", erläuterte Sander weiter. „Die alten Beschränkungen waren überzogen, das haben mir die Gespräche mit den Menschen vor Ort deutlich gemacht. Am Steinhuder Meer kann die Saison jetzt am 20. März starten. Das ist gut für die Touristen und Wassersportler, ohne dass dies zu Lasten des Naturschutzes geht."

Nach den bisherigen Regelungen durfte das Steinhuder Meer in der Zeit vom 1. November bis zum 31. März nicht befahren werden. Der Beginn des Winterfahrverbots bleibt generell der 01. November. „Aber die Segel- und Kitesurfer dürfen ihren Sport auf der dafür abgegrenzten Wasserfläche noch bis zum 15. November ausüben", kündigte Sander an. Außerdem haben alle Nutzer noch bis einschließlich des 5. November Zeit, ihre Fahrzeuge „abzurüsten", das heißt aus dem Wasser zu holen, um sie winterfertig zu machen.

Nicht fortgeführt wird das Pilotverfahren der vergangenen Jahre, wonach das Befahren des Gewässers durch die zuständige Region Hannover erst dann freigegeben wurde, wenn Vogelzählungen ergaben, dass bei sogenannten wertbestimmenden Vogelarten bestimmte Schwellenwerte unterschritten wurden. „Dieses Vorgehen hat sich aus Sicht des Ministeriums nicht bewährt", unterstrich Sander: „Jetzt wissen alle Nutzer, woran sie sind und können entsprechend planen. Negative Auswirkungen auf die Rastvögel am Steinhuder Meer schließen wir aus."

 

Quelle: link (Stand: 06.03.2011)